Die Lokale Aktionsgruppe der Region „Ostfriesland der Ems“ kann Projektideen fördern. Grundlage dafür ist das Regionale Entwicklungskonzept.
Stichtagsregelung
Förderanfragen können laufend gestellt werden.
Es gibt vier Stichtage pro Jahr: 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober (bzw. der nächste Werktag). Bis zu diesen Stichtagen werden die Förderanfragen gesammelt, die in der jeweils folgenden LAG-Sitzung besprochen und beschlossen werden, sofern eine ausreichende Projektreife vorliegt. Grundlage für die Förderung ist das REK.
Download Förderrichtlinie: Förderbedingungen (Kap 10)
Schritt 1: Beratung
Wenn Sie eine Projektidee haben, lassen Sie sich als erstes unverbindlich und kostenlos beraten.
Download Verfahren zur Antragstellung und Projektauswahl: Auswahlverfahren (Kap 11)
Schritt 2: Förderanfrage
Wenn die Planung für Ihr Projekt weit genug fortgeschritten ist, können Sie eine Förderanfrage für Ihre Projekt stellen. In der Regel sind dafür, neben dem Projektsteckbrief, einige weitere Unterlagen erforderlich, wie z.B. eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und eine Kostenaufstellung. Bei der Zusammenstellung erhalten Sie Unterstützung und Beratung.
Download Projektsteckbrief (beschreibbar): Projektsteckbrief
Schritt 3: LAG-Sitzung und Beschluss
Sie werden eingeladen, Ihr Projekt in einer LAG-Sitzung persönlich vorzustellen. Alle eingegangenen Förderanfragen werden diskutiert und anhand eines Scoring-Modells einem Ranking unterzogen. Im Anschluss entscheidet die Lokale Aktionsgruppe, ob Ihr Projekt finanziell unterstützt werden soll. Die Sitzung ist öffentlich und steht allen Interessierten offen.
Schritt 4: Förderantrag
Befürwortet die Lokale Aktionsgruppe das Projekt, können Sie die Förderung beim Amt für regionale Landesentwicklung beantragen. Dazu muss das Projekt in der Regel weiter konkretisiert werden, detaillierte Kostenschätzungen eingeholt werden und die Finanzierung muss sichergestellt sein. Auch hier erhalten Sie Unterstützung und Beratung.
Sind alle Details geklärt spricht das ArL eine Bewilligung aus. Vor Erhalt des Zuwendungs- bzw. Bewilligungsbescheides darf nicht mit dem Projekt begonnen werden!