Ab sofort kann die LAG die Förderung von Projekten mit einem erhöhten Fördersatz beschließen:
Die Grundförderung wurde für alle Vorhabenträger von 50 % auf 65 % der förderfähigen Kosten angehoben.
Darüber hinaus kann der Fördersatz um weitere 10 % erhöht werden, wenn es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen zwei oder mehr LEADER-Regionen handelt. Leuchtturmprojekte werden weiterhin mit 80 % gefördert.
Darüber hinaus wurde die maximale Fördersumme unbefristet auf 200.000 € gesetzt.